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Deine Beleghebammen 

in Bonn beuel

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Anna Jansen

Ich bin Anna Jansen, geboren 1992 im schönen Bonn.
Schon während meiner Schulzeit war mir klar, dass ich Hebamme werden möchte.


Deshalb machte ich Praktika in verschiedenen Kreißsälen in Bonn. Dadurch wurde mein Berufswunsch immer stärker und ich begann nach dem Abitur mit der Ausbildung zur Hebamme in Bochum.


Seit April 2017 bin ich als freiberufliche Hebamme im Bonner Raum tätig.


Seit November 2017 arbeiten Lisa und ich als Team zusammen und betreuen Eltern während der aufregendsten Phase ihres Lebens.


Ich freue mich jeden Tag aufs Neue ein Teil davon sein zu dürfen.

Lisa Winkler

Mein Name ist Lisa Winkler. Ich wurde 1990 in Troisdorf geboren und war mir schon immer sicher: Ich möchte als Hebamme arbeiten.


Nach dem Abitur habe ich ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Geburtshilfe des Sankt Johannes Krankenhauses in Troisdorf Sieglar absolviert, um erste Einblicke in meinen Traumberuf zu bekommen.


Im September 2013 habe ich an der Universitätsmedizin Mainz meine Ausbildung zur Hebamme abgeschlossen.
Um weitere Einblicke sammeln zu können, hat es mich dann für fünf Monate als Hebamme nach Ghana verschlagen - eine unvergesslich tolle Zeit.


Zurück im Rheinland habe ich als angestellte Hebamme im Kreißsaal des Sankt Johannes Krankenhauses in Troisdorf Sieglar gearbeitet.


2017 habe ich gemeinsam mit Anna den Schritt in die Freiberuflichkeit gewagt und freue mich täglich über diese spannende Aufgabe.

Wir Sind für Dich da!

Während Deiner Schwangerschaft

Bei Der Beleggeburt Deines Kindes

Und natürlich auch danach

Gut zu wissen!

Hebammenhilfe steht in Deutschland jeder gesetzlich Versicherten zu.

Hebammenhilfe steht in Deutschland jeder gesetzlich Versicherten zu. Genauer geregelt ist das im §134a im SGB V. 


Die Hebammenhilfe umfasst verschiedenste Beratungsmöglichkeiten sowie die Betreuung während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Auch eine Geburt findet in Deutschland nie ohne Hebamme statt. Laut §4 des Hebammengesetzes darf eine Hebamme eine normale Geburt allein begleiten, ein Arzt muss jedoch stets und zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuziehen.

Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die grundsätzlichen Hebammentätigkeiten  werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte frage als Privatpatientin persönlich bei deiner Kasse nach und lasse dir die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.

Schreib uns Einfach

Falls Du Eine Betreuung Durch uns anfragen möchtest, Nutze hierzu bitte unser
> Formular für Betreuungsanfragen

Wir freuen uns auf Dich!

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